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AGB

1. Geltung

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten als Vertragsinhalt bei sämtlichen der Sitzplatz Schweiz AG in Auftrag gegebenen Bestellungen. Abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, eine partnerschaftliche und erfolgreiche Geschäftsbeziehung zu ermöglichen.

2. Angebote

Angebotsangaben von Sitzplatz Schweiz AG erfolgen stets unverbindlich. Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Sitzplatz Schweiz AG zu stande. Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag ab und widerspricht der Auftraggeber nicht innert 3 Tagen, so gilt dies als stillschweigende Annahme der Auftragsbestätigung.

3. Aufträge und Vereinbarungen

Annullierungen oder Änderungen von Aufträgen durch den Auftraggeber können nur kostenlos ausgeführt werden, solange diese noch nicht im Produktionsprozess sind.

4. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Die Nichteinhaltung von Terminen berechtigt den Besteller erst nach angemessener Nachfrist zum Rückzug vom Vertrag unter Ausschluss von Schadenersatzansprüche

5. Mängelrügen

Abbildungen und Massangaben in Katalogen und Preislisten sind annähernd und unverbindlich. Kleine Differenzen in Farben, Formen, Massen und Strukturen sind unvermeidlich und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und dessen Entdeckung innert 8 Tagen schriftlich inkl. Foto zu melden.

6. Transportschäden

Transportschäden müssen zwingend innerhalb von 8 Tagen gemeldet und dokumentiert werden. Spätere Schadenmeldungen werden nur mit Kostenfolge für den Kunden angenommen.

7. Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tage netto zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor, die gesetzlichen Verzugszinsen in Anrechnung zu bringen. Inkassospesen gehen zu Lasten des Bestellers. Lieferungen an Neukunden werden gegen Vorauskasse vorgenommen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Schweizerischen Recht. Gerichtsstand für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Vertrag (insbesondere über dessen Gültigkeit, Auslegung und Beendigung) ist Wolhusen, Schweiz.

Garantie

Für neugefertigte Produkte beträgt die Herstellergarantie gegenüber dem Käufer für Konstruktions-, Fabrikations-, Verarbeitungs- und Materialfehler 2 Jahre.

Diese Garantie wird nur wirksam, wenn der Erwerb in Form einer Quittung oder Rechnung unter Angabe des Verkäufers, des Kaufdatums, des Kaufpreises und wenn möglich der Auftragsbestätigungsnummer nachzuweisen ist.

Der Garantieanspruch ist beim Fachhändler anzumelden, bei dem die Möbel gekauft worden sind und über ihn abzuwickeln. Zur Begutachtung des Garantieanspruchs und zur Nachbesserung müssen die Möbel zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde hat aufgrund dieser Herstellgarantie keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten oder Schadenersatz, die ihm im Zusammenhang mit der Durchsetzung seines Garantieanspruchs entstehen.

Die Garantiefrist beginnt mit der Lieferung von Sitzplatz Schweiz AG an den Auftraggeber des Produktes.

Holz und Leder sind Naturprodukte. Deshalb sind Naturmerkmale und Begleiterscheinungen, die während der Nutzung hervorgerufen werden, keine Fehler oder Minderungen im Sinne der Herstellergarantie.

Ausgeschlossen von der Garantie sind: 
a) Fehler an eingesandten Bezugsmaterialien, welche nicht aus der Kollektion von Sitzplatz Schweiz AG stammen. 
b) Verschleiss infolge übermässiger oder unsachgerechter Nutzung. 
c) Warentypische Erscheinungen und übliche Abnutzung.